UK-Recht: England & Wales*
Englisches Recht für Unternehmer und Verbraucher
Deutsch-britische Sachverhalte werfen häufig komplexe Fragen zum anwendbaren Recht, zur gerichtlichen Zuständigkeit und zur Durchsetzung von Ansprüchen auf. Das Projekt "UK-Recht" der Kanzlei Nesheva bietet Unternehmen und Privatpersonen anwaltliche Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu England & Wales. Der Schwerpunkt liegt auf der effizienten Beratung und Vertretung unter Berücksichtigung des Zusammenspiels verschiedener Rechtsordnungen.
Das Projekt "UK-Recht" hat zum Ziel, Mandanten eine möglichst übersichtliche und unkomplizierte Betreuung in rechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu England & Wales zu ermöglichen.
In solchen Konstellationen können spezifische prozessuale Fragen einschließlich der seit dem Brexit geltenden Besonderheiten erheblichen Einfluss auf die sachdienliche Vorgehensweise haben.
Die Kanzlei Nesheva hat seit 2019 insbesondere in den nachstehend genannten Rechtsgebieten diverse Fälle mit Bezug zu England & Wales bearbeitet. Mandanten werden von Beginn an über die wesentlichen rechtlichen und verfahrensbezogenen Aspekte informiert und bei den erforderlichen Schritten begleitet.
In vielen Fällen kann bereits eine frühzeitige Einschätzung zur Zuständigkeit der Gerichte und zum anwendbaren Recht unnötige Kosten und Verfahrensrisiken vermeiden.
Soweit dies im Einzelfall erforderlich oder sinnvoll ist, erfolgt die Zusammenarbeit mit in dem Vereinigten Königreich zugelassenen Kollegen.
Die zentrale Aufgabe des Projekts ist die möglichst effiziente, transparente und praxisnahe Bearbeitung von Angelegenheiten mit Bezug zum englischen Recht.
* Die nachfolgenden Informationen zum "englischen Recht" beziehen sich auf die Rechtsordnung von England & Wales. Schottland und Nordirland verfügen über teilweise abweichende Rechtsordnungen und Gerichtssysteme. Je nach Sachverhalt können jedoch auch Fälle mit Bezug zu Schottland oder Nordirland bearbeitet werden.
Auszug aus unseren Leistungen
Contract law
Verträge bilden die Grundlage nahezu aller geschäftlichen und privaten Rechtsbeziehungen. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie bei außergerichtlichen Verhandlungen und der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Streitigkeiten entstehen häufig darüber, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, welche Regelungen vereinbart wurden oder wie einzelne Vertragsklauseln auszulegen sind. Auch sogenannte „implied terms“, also gesetzlich oder durch die Umstände des Einzelfalls ergänzte Vertragsbedingungen, können von erheblicher Bedeutung sein.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fälle, in denen Vertragsabschlüsse auf unzutreffenden Angaben beruhen („misrepresentation“). Hieraus können sich beispielsweise Rücktrittsrechte oder Schadensersatzansprüche ergeben. Darüber hinaus beraten wir bei Vertragsverletzungen, Leistungsstörungen, Zahlungsverzug und Fragen der Vertragsbeendigung.
Im englischen Recht spielen unter anderem der Consumer Rights Act 2015 zum Schutz von Verbrauchern sowie der Unfair Contract Terms Act 1977 (UCTA) zur Kontrolle bestimmter Haftungsbeschränkungen eine wichtige Rolle. Welche Vorschriften Anwendung finden, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmern (B2B) oder zwischen Unternehmer und Verbraucher (B2C) handelt.
Neben materiell-rechtlichen Fragen sind häufig auch verfahrensrechtliche Aspekte wie Zuständigkeit, Verjährungsfristen und die geeignete Form der Anspruchsdurchsetzung zu berücksichtigen. Unser Ziel ist es, rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu minimieren und die Interessen unserer Mandanten effizient durchzusetzen.
Corporate law
Das Gesellschaftsrecht (Corporate Law) regelt die Gründung, Organisation und Führung von Unternehmen sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaftern, Direktoren, Investoren und weiteren Beteiligten.
Bereits bei der Unternehmensgründung sind zahlreiche rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte zu berücksichtigen. Wir beraten insbesondere bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, der Ausgestaltung gesellschaftsrechtlicher Regelungen sowie bei Fragen der Unternehmensstruktur und Corporate Governance.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich stellen sich oft Fragen zum anwendbaren Recht, zur steuerlichen Ansässigkeit und Besteuerung sowie zu Melde- und Registrierungspflichten.
Im englischen Gesellschaftsrecht bildet insbesondere der Companies Act 2006 die Grundlage für die Gründung und Führung von Kapitalgesellschaften. Daneben ergeben sich für Direktoren laufend neue Pflichten durch Gesetzesänderungen und regulatorische Anforderungen. Wir unterstützen Mandanten bei der rechtlichen Bewertung dieser Vorgaben sowie bei der Einhaltung gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen.
Darüber hinaus beraten wir bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, Haftungsfragen von Organmitgliedern, Vertragsbeziehungen innerhalb von Unternehmensstrukturen sowie bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens. In diesem Zusammenhang können unter anderem die Vorschriften des Insolvency Act 1986 und weitere gesellschafts- und insolvenzrechtliche Regelungen relevant werden.
Durch die frühzeitige Erkennung rechtlicher Risiken und die Mitwirkung bei der Schaffung tragfähiger Unternehmensstrukturen werden die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten langfristig geschützt.
Construction law
Das Baurecht (Construction Law) umfasst die rechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben sowie die Beziehungen zwischen Bauherren, Planern, Auftragnehmern und Behörden. Wir beraten Sie in rechtlichen Angelegenheiten, die die Planung, Genehmigung und Durchführung von Bauprojekten betreffen.
Bereits vor Beginn eines Bauvorhabens sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu beachten. Je nach Art und Umfang des Projekts können verschiedene Genehmigungen, insbesondere "planning permission" und "building regulations approval" erforderlich sein. Gleichzeitig bestehen Ausnahmen für bestimmte Vorhaben, die ohne gesonderte Genehmigung oder unter vereinfachten Verfahren umgesetzt werden können.
In England spielen insbesondere die Building Regulations 2010 eine zentrale Rolle. Sie enthalten technische Anforderungen unter anderem an Sicherheit, Energieeffizienz, Brandschutz und Barrierefreiheit von Gebäuden. In bestimmten Bereichen bestehen zudem Selbstzertifizierungssysteme ("Competent Person Schemes"), welche die Durchführung bestimmter Arbeiten ohne gesonderte behördliche Genehmigung ermöglichen.
Aktuelle gesetzliche Entwicklungen, einschließlich neuer Sicherheitsanforderungen und Abgaben wie der "Building Safety Levy", können erhebliche Auswirkungen auf Bauprojekte haben. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft dabei, Verzögerungen, zusätzliche Kosten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Wir unterstützen Mandanten bei der rechtssicheren Planung und Umsetzung ihrer Bauvorhaben und minimieren damit rechtliche Risiken bereits in einem frühen Stadium.
Family & Inheritance law
Das Familien- und Erbrecht umfasst rechtliche Themen rund um Ehe, Trennung, Familie und Vermögensnachfolge. Auch hier werfen renzüberschreitende Konstellationen komplizierte rechtliche Fragen auf, oft mit der Folge, dass die Situation als besonders belastend empfunden wird. Wir helfen dabei, diese Komplexität zu reduzieren.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die rechtliche Begleitung von Trennungen und Scheidungen, die Klärung vermögensrechtlicher Folgen sowie Fragen im Zusammenhang mit Kindern.
Im englischen Familienrecht bilden unter anderem der Matrimonial Causes Act 1973 sowie der Children Act 1989 wichtige rechtliche Grundlagen. Besondere Herausforderungen ergeben sich häufig, wenn ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Staatsangehörigkeit in Deutschland und der andere im Vereinigten Königreich hat. In solchen Fällen sind auch Fragen der internationalen Zuständigkeit und Anerkennung ausländischer Entscheidungen zu berücksichtigen.
Im Bereich des Erbrechts beraten wir zu Nachlassangelegenheiten, Vermögensübertragungen, Testamenten sowie erbrechtlichen Ansprüchen. Hierbei können insbesondere die Vorschriften des Wills Act 1837 und des Administration of Estates Act 1925 von Bedeutung sein. Darüber hinaus unterstützen wir bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen und den hierfür erforderlichen Dokumenten sowie weiteren registerrechtlichen Anforderungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich teilweise erheblich von denjenigen Deutschlands. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dazu beitragen, Unsicherheiten zu vermeiden, Vermögenswerte zu schützen und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, Mandanten in persönlich und wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheiten rechtssicher zu begleiten und ihre Interessen effizient zu vertreten.
Employment law
Das Arbeitsrecht (Employment law) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten.
Wir bieten Ihnen die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Beratung zu Fragen des Arbeitsverhältnisses, der Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsansprüchen sowie der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Darüber hinaus unterstützen wir bei Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Relevante Regelungen in diesem Rechtsgebiet sind beispielsweise der Employment Rights Act 1996, der Equality Act 2010 sowie die Working Time Regulations 1998. Diese Rechtsakte betreffen unter anderem Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie weitere gesetzliche Arbeitnehmerrechte.
Besondere Bedeutung kommt häufig der Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses zu. Im Vereinigten Königreich wird insbesondere zwischen "employees", "workers" und "self-employed persons" sowie "contractors" unterschieden, wobei sich hieraus unterschiedliche Rechte und Schutzvorschriften ergeben können. Gerade bei internationalen Arbeitsverhältnissen sind zudem Fragen des anwendbaren Rechts, der Zuständigkeit sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Darüber hinaus beraten wir bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Diskriminierungsvorwürfen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Restrukturierungen sowie weiteren Fragestellungen im Zusammenhang mit bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnissen.
Die frühzeitige Erkennung von Risiken befähigt uns, praktikable Lösungen zu entwickeln und die Interessen unserer Mandanten effizient zu schützen und durchzusetzen.
Copyright law
Das englische Urheberrecht (Copyright law) schützt eine Vielzahl von Werken, beispielsweise literarische, dramatische, musikalische und künstlerische Werke. Im Vereinigten Königreich bildet insbesondere der Copyright, Designs and Patents Act 1988 (CDPA) die zentrale gesetzliche Grundlage des Urheberrechts. Urheberrechtsverletzungen können zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche auslösen. In geeigneten Fällen kommen zudem gerichtliche Eilmaßnahmen sowie strafrechtliche Sanktionen in Betracht.
Wir unterstützen Urheber, Unternehmen und Nutzer bei der Prüfung und Gestaltung urheberrechtlicher Vereinbarungen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Auch bei diesem Rechtsgebiet erfordern grenzüberschreitende Sachverhalte die Auseinandersetzung mit der Fragen des anwendbaren Rechts und, soweit relevant, der gerichtlichen Zuständigkeit. Der internationale Bezug kann auch Auswirkungen auf den Umfang des urheberrechtlichen Schutzes haben. So kann beispielsweise die Schutzdauer eines Werkes davon abhängen, in welchem Staat das Werk entstanden ist oder welche Staatsangehörigkeit der Urheber besitzt. Die rechtliche Einordnung solcher Konstellationen erfordert regelmäßig eine Berücksichtigung mehrerer Rechtsordnungen.
Unsere Beratungsfelder umfassen auch urheberrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digitalen Medien, Webseiten, sozialen Netzwerken, Softwareprojekten und sonstigen Online-Angeboten. Gerade im digitalen Umfeld kann eine rechtzeitige rechtliche Bewertung dazu beitragen, kostspielige Rechtsverletzungen und Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wissenswertes
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu relevanten rechtlichen Themen.
Was können in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte in englischen Rechtsfällen leisten?
Deutsche Rechtsanwälte können Mandanten je nach Einzelfall bei einer Vielzahl verfahrensbezogener Tätigkeiten vor den Gerichten von England & Wales unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die rechtliche Prüfung des Sachverhalts, die Vorbereitung von Schriftsätzen und Anlagen, die Zusammenstellung von Terminsakten, sog. „trial bundles“, die Vornahme von elektronischen Einreichungen sowie weitere Vorbereitungstätigkeiten.
In der Regel können Dienstleistungen angeboten werden, die nicht zu den in England & Wales besonders geregelten Rechtsdienstleistungen („reserved activities“) gehören. In bestimmten Konstellationen können Gerichte zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten zulassen. Welche Unterstützung im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens ab.
Sollte in Ihrem Fall die Zuziehung eines Solicitors oder Barristers angezeigt sein, wird dies mit Ihnen erörtert und auf Wunsch organisiert.
Kostenerstattung bei Auftreten als „Litigant in Person“
Mandanten, die in England & Wales ohne dort zugelassenen Solicitor oder Barrister auftreten, gelten regelmäßig als „litigants in person“. Für diese bestehen besondere kostenrechtliche Vorschriften.
Über die Erstattungsfähigkeit von Kosten entscheidet das Gericht im Einzelfall. Dabei können insbesondere angemessene Kosten für rechtliche Dienstleistungen („reasonable costs“), notwendige Auslagen („disbursements“) sowie weitere erstattungsfähige Positionen berücksichtigt werden. Gerichtliche Anweisungen zu bestimmten Prozesshandlungen sind zu beachten; diese können Auswirkungen auf die erstattungsfähigen Kosten haben.
Die kostenrechtliche Bewertung richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens und den einschlägigen Vorschriften des englischen Kostenrechts.
Kontakt
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